Barrierefreier Umbau der Haltestelle Alt Fechenheim
ffm. Damit eine Haltestelle als barrierefrei gilt, darf der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter betragen. Bisher galt beim Umbau bestehender Haltestellen sowie beim Neubau eine Toleranz von +/- einem Zentimeter. Die Erreichung der Spalt- und Stufenmaße von …