Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Meine persönliche Antwort lautet: Jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der eine vernünftige Vorsorge für Situationen im Alter und bei Krankheit betreiben will, in denen er in rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten auf Hilfe von Dritten angewiesen sein könnte. Ich bin froh, dass ich mit meinen Eltern schon in guten Zeiten vorsorgliche Verabredungen getroffen hatte, die mir die Sicherheit gegeben haben, wie ich in einer kritischen Situation zuverlässig für sie sorgen kann. Als Grundlage für unsere vorsorglichen Gespräche haben wir ein Formular benutzt, das vom Bundesjustizministerium auf der Grundlage des sogenannten “Betreuungsgesetzes” entwickelt wurde: die Vorsorgevollmacht. 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist – ähnlich einem Testament – ein rechtliches Dokument, auf dem ich schon in gesunden Zeiten niederschreibe, wer meine Interessen und Angelegenheiten vertreten soll, wenn ich zukünftig zu alt, gebrechlich, krank oder in meiner Urteilsfähigkeit so einschränkt bin, dass ich alltägliche organisatorische Dinge nicht mehr eigenständig regeln kann.

Nach deutschem Recht werden meine nahen Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder nicht automatisch zu meinen rechtlichen Vertretern, wenn ich nach einer schweren Operation beatmet werden muss und auf der Intensivstation liege oder nach einem schweren Schlaganfall meinen Willen nicht mehr äußern kann. Dazu ist das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht nötig, in der ich eine Person benenne, die mich in solchen Situationen vertreten und für mich entscheiden soll und meinen Willen durchsetzen kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist ohne Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine Behörde sofort mit der Unterschrift gültig. Sie gilt unbefristet. Falls gewünscht, kann in der Vollmacht auch festgelegt werden, dass die Bevollmächtigung über den Tod hinaus gelten soll. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht nur noch in ganz besonderen Fällen notwendig. Die Grundlagen für die Vorsorgevollmacht sind im Betreuungsgesetz geregelt, einem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in den Paragrafen 1896 ff.

Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?

Im Musterformular des Bundesjustizministeriums werden die einzelnen Aufgabenkreise benannt und abgefragt, für die mein Bevollmächtigter mich im Fall des Falles rechtlich vertreten soll:

  • Gesundheitssorge, Schweigepflichtentbindung, Pflegebedürftigkeit, Unterbringung
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten (Mietvertrag, Haushaltsauflösung)
  • Vermögenssorge (Vermögensverwaltung, Verfügung über Besitztümer jeder Art)
  • Post- und Fernmeldeverkehr (Verträge, Postgeheimnis)
  • Behördenkontakte, zur Vertretung vor Gericht und zu Untervollmachten
  • Betreuungsverfügung (Benennung meines Bevollmächtigten als Betreuer, wenn erforderlich)

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Ich kann meine Vorsorgevollmacht handschriftlich auf einem Blatt Papier niederschreiben oder als Text mit dem Computer erstellen und ausdrucken. Ich kann die Vollmacht frei formulieren, oder ein vorgedrucktes Formular dazu verwenden, zum Beispiel das Musterformular des Bundesjustizministeriums, das auch zur Vorausplanung der Aufgaben verwendet werden kann.

Aus meinem Dokument muss klar erkennbar sein, wer ich bin, dass ich älter als 18 Jahre bin, nicht unter Vormundschaft stehe und wer mein/e Bevollmächtigte/r sein soll. Die Vollmachtserklärung muss deutlich lesbar sein und klare Angaben zu Ort und Datum der Ausstellung enthalten. Die Vorsorgevollmacht kann als “Generalvollmacht” ausgestellt werden. Es wäre also ausreichend, lediglich die bevollmächtigte Person zu benennen. Andererseits kann es aber sinnvoll sein, die einzelnen Aufgabenkreise der bevollmächtigten Personen genauer zu bezeichnen oder die Vollmacht auf die Wahrnehmung bestimmter Situationen zu beschränken.

Meine Bevollmächtigten sollte ich wegen des Umfangs und der Tragweite der Vollmachten mit großer Sorgfalt auswählen. Sie sollten vollumfänglich über ihre Aufgaben informiert und mit ihrer Benennung einverstanden sein. Sie sollten mit meinen Überzeugungen und meinem Willen umfassend vertraut sein, um im Ernstfall in meinem Sinne handeln zu können.

Muss meine Unterschrift unter der Vollmacht beglaubigt werden?

In besonderen Fällen kann man die Vollmacht notariell beurkunden lassen, um später aufkommenden Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen (zum Beispiel bei innerfamiliären Konflikten). Auch die Betreuungsbehörde kann meine Unterschrift beglaubigen.

Wo kann ich meine unterschriebene Vorsorgevollmacht offiziell hinterlegen?

Grundsätzlich sollte ich meine Vollmacht an einem sicheren Ort aufbewahren, der auch meiner Familie oder meinen engsten Bezugspersonen bekannt ist, zum Beispiel in einem Dokumentenordner oder in meiner persönlichen Krankenakte. Ebenso sollte ich meinen Bevollmächtigten verpflichten, sein Exemplar der Vollmacht an einem sicheren Ort und stets greifbar aufzubewahren. Wenn man einen Notar zur Beglaubigung der Unterschrift und der Testierfähigkeit des Vollmachtgebers beauftragt hat, wird dieser eine Ausfertigung der Vollmacht zu seinen Akten nehmen und bei Bedarf zum Beispiel an behandelnde Ärzte aushändigen können. Außerdem kann man die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person(en) auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren lassen.

Wie sichere ich ab, dass die Vollmacht bei Eintreten der kritischen Situation vorliegt und anerkannt wird?

Die von mir bevollmächtigten Personen müssen jeweils ein Exemplar der Vollmacht besitzen, und nach Aktualisierungen auch eine aktuelle Ausfertigung.  Dabei ist es wichtig, den Inhalt der Vollmacht und die darin benannten Aufgaben wiederholt mit den Bevollmächtigten zu besprechen, damit beide Seiten über den Willen und die Wünsche des Vollmachtgebers jeweils zeitnah im Klaren sind. Weitere Möglichkeiten, meinen Willen durch eine Vollmacht zu gesunden Zeiten im Voraus festzulegen, sind die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung, aber auch eine gesonderte Bankvollmacht, die in der Regel von den Bankinstituten zur Verfügung gestellt wird.

Zusammenfassung und Empfehlung

Wie Sie aus meinem Bericht erkennen können, bin ich – auch aufgrund guter persönlicher Erfahrungen – davon überzeugt, dass die Vorsorgevollmacht eine gute und nützliche Sache ist und dass es sich lohnt, sich schon in gesunden Zeiten damit zu beschäftigen. Als weiterführende Information sei dafür die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz empfohlen.

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