Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

ffm. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt teilt mit, dass die Frist zur Bewerbung für das Ehrenamt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen verlängert wird.
 
Die Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffin oder Jugendschöffe interessieren, können ihre Bewerbung bis Dienstag, 28. Februar 2023, an das Jugend- und Sozialamt, Geschäftsstelle Amt 51 und Gremien 51.ALG, Eschersheimer Landstr. 241 – 249, 60320 Frankfurt am Main, oder auch per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.de senden.
 
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Derlei Erfahrungen können auch im familiären Bereich gesammelt werden.
 
Folgende Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber nach §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen:
 
1.            die deutsche Staatsbürgerschaft,
2.            Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main,
3.            Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre (zum 1. Januar 2023).
 
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 069/212-34141 oder 069/212-47452 oder per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.de.

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