Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 895 – Bereich um das ehemalige Neckermann Gelände

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Osten Frankfurts, am westlichen Rand des Stadtteils Fechenheim. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 895 „Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände“ umfasst eine Fläche von etwa 32,2 Hektar. Er erstreckt sich über Teile des ehemaligen Neckermanngeländes beidseits der Hugo-Junkers-Straße sowie nördlich der Hanauer Landstraße im Bereich der Liegenschaften Nummer 477 bis 505. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die Gleisanlagen der Hafenbahn begrenzt. Im Osten entlang der Ernst-Heinkel-Straße und im Süden verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang der Adam-Opel-Straße. Das Plangebiet weist einen industriell-gewerblich geprägten, überwiegend großförmigen Gebäudebestand auf.

Planungsziele

Die bestehende gewerblich-industrielle Nutzung des Plangebiets soll durch diesen Bebauungsplan gesichert werden. Langfristig wird, insbesondere aufgrund der direkten Nachbarschaft zum Allessa-Areal sowie zum Oberhafen, eine gewerblicheindustrielle Entwicklung der Flächen gesehen. Die Nähe zu den umliegenden Störfallbetrieben verhindert eine uneingeschränkte Entwicklung der Flächen. Es sind die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie zum Schutz bestimmter Nutzungen zu beachten.
Zudem sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten geschaffen werden. Diese können sich nach Art, Lage oder Umfang negativ auf die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gewerbe- und Industriegebietes selbst, als auch auf die des Stadtteils Fechenheim auswirken.

 

Entlang der Hanauer Landstraße sollen gewerbliche Bauflächen für Gewerbebetriebe ohne erheblich belästigenden Charakter vorgehalten und als Gewerbegebiet (GE), nach § 8 BauNVO festgesetzt werden. Der südliche Teil des Geltungsbereichs soll als Industriegebiet (GI), gemäß § 9 BauNVO festgesetzt werden. Die denkmalgeschützte ehemalige Versandzentrale von Neckermann sowie der südlich angrenzende Bereich bis zur Hafenbahn sollen als Standort für Rechenzentren entwickelt werden. Die weiteren Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sollen vor den Auswirkungen des Wachstums der Branche geschützt und für produzierende, handwerkliche sowie weitere Betriebe, die auf Gewerbe- und Industriegebiete angewiesen sind, planungsrechtlich gesichert werden.
Das zentrale Element des freiraumplanerischen Konzepts innerhalb des Geltungsbereichs ist die Fortsetzung des Fechenheimer Grünzugs entlang der Ernst-Heinkel-Straße, zwecks Realisierung der Verbindung des Fechenheimer Mainbogens und des Fechenheimer Waldes.
Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist es den Versiegelungsgrad im gewerblich-industriell geprägten Geltungsbereich zu vermindern, um die Durchgrünung im Plangebiet insgesamt
zu steigern. Hierzu sind auf den privaten wie auch öffentlichen Grundstücken, die nutzungsbedingt teils stark versiegelt sind, neue Frei- und Grünflächen anzulegen, um großkronige, standortgerechte Laubbäume und sonstige geeignete Vegetation anpflanzen zu können.
Im Zuge der Fertigstellung der Nordmainischen S-Bahn soll perspektivisch der gesamte Knotenpunkt mit der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße anforderungsgerecht umgebaut werden. Der Radverkehr soll künftig auch in südlicher Richtung, entlang
des Grünzugs Fechenheim weitergeführt werden.

 Wann kann ich mich beteiligen?

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wird in der Zeit vom 08.12. bis 22.12.2021 durchgeführt.

Wo finde ich alle notwendigen Informationen?

Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung finden Sie online unter folgendem Link: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/b895

Ebenfalls können Sie sich im Atrium des Planungsdezernates informieren. Die Adresse lautet:

Kurt-Schumacher-Straße 10.

Das Atrium ist montags bis freitags von 08:30 bis 18:00 Uhr unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften geöffnet.

Wie kann ich meine Äußerungen abgeben?

Während des Beteiligungszeitraumes können Äußerungen abgegeben werden. Dies kann über die Webseite des Stadtplanungsamtes unter folgendem Link erfolgen:
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/b895

Mit wem kann ich über die Planung sprechen?

Eine telefonische Erörterung zum Bebauungsplan findet im Beteiligungszeitraum an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 09.12., 13:00 -16:00
  • Uhr Mittwoch, 15.12., 15:00 -19:00 Uhr
  • Freitag, 17.12., 09:00 -12:00 Uhr

Sie erreichen uns an den genannten Terminen unter:
069 / 212-49529
Ansprechpartner Stadtplanungsamt Frankfurt am Main Herr Nils Ruf – 61.O11 E-Mail:
abteilung-2.amt61@stadt-frankfurt.de

Alle Äußerungen werden geprüft und fließen, soweit sie berücksichtigt werden können, direkt in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Der im weiteren Verfahren erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Text: Stadtplanungsamt Frankfurt
Bilder: Stadtvermessungsamt Frankfurt, Google Maps
Bildbearbeitung: mainkur:ier

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