Aktion von Polizei und Regionalrat Fechenheim zur Nutzung von E-Scootern

Eigentlich eine schöne Ergänzung zum ÖPNV und Spaß macht das Fahren auch noch –
E-Scooter sind beliebt.

Schade nur, dass einige Fahrer:innen die Regeln des Fahrens und Parkens nicht beherrschen: kreuz und quer abgestellte E-Scooter behindern Fußgänger:innen auf dem Gehweg und Fahrradfahrer:innen auf dem Fahrradweg. Fatal sind falsch abgestellte oder liegende Fahrzeuge aber ganz besonders für sehbehinderte Menschen. Fahren gegen die Einbahnstraße oder auf dem Gehweg mag zwar bequem sein, gefährdet aber nicht nur die Fahrer:innen sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Auch das Fahren zu zweit oder dritt auf einem Scooter mag zwar lustig sein, ist aber gefährlich. Und wer jünger als 14 Jahre ist, darf gar nicht mit E-Scootern fahren.

An einem gemeinsamen Beratungstand am 24. Mai vor der Kindertagesstätte 27 informierten die Polizei und der Regionalrat Fechenheim über die geltenden Regeln und verteilten Informationsmaterial. Parallel dazu durchkämmte die städtische Verkehrspolizei den Stadtteil nach falsch abgestellten E-Scootern. Das Ergebnis: 60 Ordnungswidrigkeiten wurden erfasst und den Betreibern der Fahrzeuge übermittelt. Das wird teuer!

Welche Regeln für das Fahren und Parken in Frankfurt gelten, findet man unter www.frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter.

So ist zum Beispiel das Abstellen der Fahrzeuge in Fußgängerzonen, Landschaftsschutzgebieten und Grünflächen nicht erlaubt. Beim Parken auf dem Gehweg muss eine Breite von 1,50 m für Fußgänger:innen frei bleiben.
Wer falsch abgestellte E-Scooter sieht, kann sich entweder unter Nennung des Kennzeichens und des Abstellortes an die Hotline des jeweiligen Betreibers wenden (Schild mit E-Mail und Telefonnummer findet sich an jedem Fahrzeug) oder die städtische Verkehrspolizei unter 069 212 36360 oder per E-Mail an verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de informieren.

1 Gedanke zu „Aktion von Polizei und Regionalrat Fechenheim zur Nutzung von E-Scootern“

  1. Ich denke mal, dass die neue Gesetzeslage bez. E-Scooter erst dann richtig effektiv wird, wenn sich die Benutzer:innen nur dann ausloggen können, wenn das Gefährt auf einem ausgewiesenen Parkplatz abgestellt wird.

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